Gesetzliches
Hier finden Sie Links zu den entsprechenden Gesetzestexten sowie Hinweise unsererseits.


Sollten Sie fragen haben können Sie uns hier kontaktieren.


  • Feuerwerke und Bewilligungen
    Ohne spezielle Bewilligung darf man Feuerwerk am 01. August sowie am 31.12. abbrennen. Ausserhalb dieser Daten braucht es eventuell eine Bewilligung. Warum "..eventuell.." ? Trotz der auf Bundesebene geregelten eidgenössischen Sprengstoffverordnung ist die Bewilligung von Feuerwerk letztlich Sache der Kantone. Für Sie bedeutet das, dass Sie abhängig vom Kanton in dem Sie ein Feuerwerk veranstalten wollen die Bewilligung dafür bekommen oder eben nicht. Es gibt Kantone die grundsätzlich die Haltung haben , dass Feuerwerke prinzipiell gar nicht bewilligt werden und wieder andere haben die Regelung , dass es gar keine spezielle Bewilligung braucht. Wenn Sie ein Feuerwerk organisieren empfehlen wir Ihnen aber so oder so die unmittelbare Nachbarschaft und die Behörden (Polizei, Feuerwehr) vorab zu informieren.

    Für unsere Kunden erledigen wir auf Wunsch die notwendigen Abklärungen und holen auch bei Bedarf die Bewilligungen ein.


  • Grossfeuerwerk zum selber zünden
    Grossfeuerwerk ist die Attraktion der Nacht. Leider birgen Grossfeuerwerksartikel auch das grösste Gefahrenpotential. Da praktisch alle bekannten Feuerwerkunfälle ganz klar auf menschliches Versagen zurückzuführen sind, verlangt der Gesetzgeber zurecht, dass Grossfeuerwerksartikel nur nach persönlicher Instruktion an Personen ab 18 Jahren und nach unterschreiben eines Verkaufsprotokolls(download) abgegeben werden dürfen. Bitte beachten Sie, dass wir keine Grossfeuerwerksartikel an den Verkaufsständen führen dürfen.
  • Das tun wir für Ihre Sicherheit

    Wir verkaufen nur Feuerwerkskörper, die von der Materialprüfungsanstalt geprüft und abgenommen wurden. Das heisst Sie finden bei uns keine Grauimporte, Ware mit unklarer Herkunft oder ähnliches.


    Weiter:

  • Verkaufen wir keine Zylinder- und Kugelbomben an Privatpersonen.
  • Halten wir uns an die "ab 18 Jahren" Vorschrift für grosse Feuerwerkskörper.
  • Behalten wir uns das Recht vor, grosse Feuerwerkskörper nicht an Personen zu verkaufen, welche zwar die Altersvorgaben erfüllen, jedoch kein vertrauenswürdigen Eindruck machen.

  • Hier noch einige Tipps für den sicheren Umgang mit unserem 1.August/Syilvester Artikeln:

  • Überlassen sie das Zünden des Feuerwerks nur den Personen, die einen klaren Kopf behalten haben.
  • Trennen Sie von vorneherein Zimmerfeuerwerkskörper( Tischbomben etc ) von Freiluftattraktionen.
  • Stecken Sie Raketen für den Abschuss NIEMALS in den Boden!
  • Als Abschussrampen für Raketen eignen sich stabile Röhren, beim Kauf von zwei kleinen Raketen( ab 20.-- sFr. pro Stück ) oder einer grossen erhalten sie von uns gratis ein Raketenabschussrohr
  • Bombenrohre sollten eingegraben und mit einem Draht an einem Pfahl festgemacht werden.
  • An einem Holzpfahl, mit genügend Abstand, sind Sonnen sicher angebracht.
  • Wenn Feuerwerkskörper einmal nicht hochgehen, z.B. dadurch dass die Zündschnur nass geworden ist, 30 Minuten liegen lassen, dann mit Wasser unschädlich machen und entsorgen. Auf keinen Fall nochmals anzünden!
  • Schließen Sie vor dem Abbrennen im Freien alle Fenster, damit sich kein Feuerwerkskörper unbemerkt in der Wohnung verirren kann.
  • Balkone sind nach der derzeitigen Rechtsprechung nicht zum Abbrennen geeignet. Sie gelten als nicht "im Freien".
  • Keine Experimente und Basteleien!!

  • Das offizielle Feuerwerk-Merkblatt können sie kostenlos bei uns oder an unseren Verkaufsständen abholen. Sollten Sie Fragen zu Ihren Feuerwerkskörpern haben stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Auch dann wenn Sie das Feuerwerk nicht bei uns gekauft haben.

     

    Links

    Bundesgesetz vom 25. März 1977 über explosionsgefährliche Stoffe (Sprengstoffgesetz) http://www.admin.ch/ch/d/sr/c941_41.html

    Verordnung vom 27. November 2000 über explosionsgefährliche Stoffe (Sprengstoffverordnung, SprstV) http://www.admin.ch/ch/d/sr/c941_411.html

    Die Bundespolizei(FEDPOL) http://www.fedpol.ch/d/themen/index.htm